grundstücksvermessungen
Es gibt verschiedene Gründe und Anlässe Ihr Grundstück oder Ihre Grundstücke vermessen zu lassen. Wir bieten Ihnen die gesamte Palette der Katastervermessung an.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick geben. Dabei erhalten Sie unsere Leistungen von der Beauftragung bis zum Endprodukt zum Pauschalpreis. Das heißt, es sind sämtliche Nebenleistungen, wie erforderliche Erhebungen am Vermessungsamt, vermessungstechnische Naturaufnahmen, Grenzverhandlungen, Grenzkennzeichnungen in der Natur, Behördenwege, Planerstellung und Einreichungen, inkludiert. Bei der Durchführung unserer Arbeiten sind wir stets um schnellstmögliche Erledigung und bestes Service bemüht.
Für genauere Auskünfte oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Grundstücksteilungen
für die Bauplatzschaffung, Parzellierungen, Grundabtretungen, Teilungen nach §13 und §15 Liegenschaftsteilungsgesetz, Servitutspläne
… Sie möchten Ihr Grundstück auf mehrere Grundstücke aufteilen (Parzellierung).
… Sie möchten im Bauland aus Ihrem Grundstück Bauplätze schaffen.
… Sie möchten Grundstücksteile (z.B. von Ihrem Nachbarn) kaufen oder verkaufen.
… Ihnen wurde von der Baubehörde eine Grundabtretung zu Verkehrsflächen vorgeschrieben.
Dann benötigen Sie eine Teilungsurkunde, welche wir gerne für Sie erstellen. Sämtliche erforderliche Behördenwege hierfür werden von uns erledigt. Dabei prüfen wir auch die Möglichkeit für Ihr Teilungsvorhaben, dieses auf vereinfachte Art und Weise zu verbüchern (kein Notar). Somit können Sie sich wertvolle Zeit und Kosten ersparen.
Für Parzellierungen und Bauplatzschaffungen arbeiten wir gerne Entwürfe aus und stimmen diese mit Ihren Interessen ab. Auch Servitutspläne zur Darstellung von beispielsweise Fahr- und Leitungsrechten erstellen wir gerne für Sie.
Grenzfeststellungen einzelner Grundstücksgrenzen
bzw. „Wo befinden sich die Grenzen meines Grundstücks?“
Sie wollen wissen, wo sich Ihre Grundstücksgrenze in der Natur befindet oder die Baubehörde hat Ihnen eine Grenzvermessung zur Frage der genauen Lage der Grenzen vorgeschrieben.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ihr Grundstück befindet sich noch im Grundsteuerkataster*.
Wir vermessen Ihr Grundstück und führen eine Grenzverhandlung durch. Sie erhalten neben der Kennzeichnung der Grenzen in der Natur auch einen Plan (Vermessungsurkunde), welcher auch am Vermessungsamt für Ihre Rechtssicherheit hinterlegt wird.
2) Ihr Grundstück befindet sich bereits im Grenzkataster. Es ist keine Grenzverhandlung mehr notwendig, die Grenzpunkte können einfach vor Ort bei Ihnen „wiederhergestellt“ werden.
*Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob sich Ihr Grundstück noch im Grundsteuerkataster befindet oder bereits dem Grenzkataster einverleibt ist.
Wenn Sie möchten, können Sie dies auch z.B. über den NÖ Atlas eruieren. Navigieren Sie zu Ihrem Grundstück oder nutzen Sie die Suchfunktion. Aktivieren Sie links über „Inhalte“ die „Grundstücksnummer“ durch Anhaken des Kontrollkästchens. Ist die nun angezeigte Grundstücksnummer durch 3 einzelne Striche unterstrichen, so ist das Grundstück bereits dem Grenzkataster einverleibt. Wird nur die Grundstücksnummer ohne Unterstriche angezeigt, befindet sich das Grundstück noch im Grundsteuerkataster. Zu beachten ist hierbei, dass die angezeigten Daten im NÖ Atlas bis zu einem Jahr alt sein können und unverbindlich sind.
Grundstücksumwandlungen in den Grenzkataster
Sie haben die gleiche Ausgangssituation wie im obigen Punkt beschrieben. Bei der Grundstücksumwandlung in den Grenzkataster werden jedoch alle Grenzen Ihres Grundstücks vermessen und verhandelt.
Nur dadurch erhalten Sie verbindliche und rechtlich gesicherte Grenzen und eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist nicht mehr möglich. Sollten die Grenzen dennoch einmal unklar oder streitig werden, ist für die Klärung nicht mehr das Gericht zuständig, sondern als rein vermessungstechnische Frage das Vermessungsamt bzw. ein befugtes Vermessungsunternehmen (wie Vermessung Spangl ZT, siehe auch Über uns).
Auch die im Grundbuch angegebene Grundstücksfläche ist nur bei einem Grenzkatastergrundstück verlässlich.
Grundstücksvereinigungen
Sie wollen zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Grundstücke, die alle Ihnen gehören, zu einem Grundstück zusammenfassen.
Wir übernehmen für Sie die Beantragung beim Vermessungsamt und, bei Grundstücken im Bauland, die Bescheiderwirkung bei der Gemeinde.